Bekanntgabe Wahlergebnis (PWG §15a)

Da sich fristgerecht nicht mehr Kandidaten als notwendig gemeldet haben, gelten die Vorgeschlagenen mit Zustimmung des Kreissynodalvorstandes als gewählt. Somit findet am 18.02.2024 keine Wahl mehr statt.

Folgende Kandidaten werden am 17.03.2024 im Gottesdienst als Presbyter eingeführt:

Wahlbezirk 1 Delling:
1. Huch, Dorothea

2. Nohl, Marc
3. Paffrath, Wolfgang
4. Schlürmann, Peter
5. Schneider, Daniel

Wahlbezirk 2 Biesfeld:
1. Gorny, Heike

2. Hübner, Heinrich
3. Stobäus, Carina

Wahlbezirk 3 Bechen:
1. Neuhaus, Petra
2. Ziebell, Sigmar

Mitarbeiterpresbyterin:
Frau Andrea Frost, Küsterin Biesfeld


Gemeindeversammlung

Anlässlich der Presbyteriumswahl am 18. Februar 2024 findet nach den Vorgaben der Landeskirche am

17. September 2023 um 12 Uhr in der Christuskirche Biesfeld

eine außerordentliche Gemeindeversammlung statt:

Nach dem aktuellen Presbyteriums-Wahlgesetz (§14,1) dient sie nicht nur der Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen, sondern es können auch wählbare Gemeindemitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, vorausgesetzt die Vorgeschlagenen haben vorher ihre Kandidatur schriftlich erklärt.

Gebhard von Grumbkow
Vorsitzender d. Presbyteriums


Abkündigung der vorläufigen Vorschlagsliste (§ 13 Abs. 5 PWG)

In der Kirchengemeinde findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt. Es sind 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten wurden vorläufig folgende wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

Für Delling - Bezirk 1
Huch, Dorothea
Nohl, Marc
Paffrath, Wolfgang
Schlürmann, Peter
Schneider, Daniel

Für Biesfeld - Bezirk 2
Gorny, Heike
Hübner, Heinz
Stobäus, Carina

Für Bechen - Bezirk 3

Neuhaus, Petra
Ziebell, Sigmar

Außerdem sind 1 beruflich Mitarbeitende ins Presbyterium zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten hierfür wurden vorläufig folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Frost, Andrea

Das Presbyterium der ev. Kirchengemeinde Delling


Presbyteriumswahl

Liebe Mitglieder der Ev. Kirchengemeinde Delling,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden 11 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht.
Davon ist 1 beruflich mitarbeitende Person in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie bei unserem Gemeindebüro Delling, Delling 16,51515 Kürten. Die Vorschläge können im Gemeindebüro abgegeben werden.

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 3 Wahlbezirke und 3 Stimmbezirke eingeteilt. Die Stimmbezirke entsprechen den Wahlbezirken. Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Wahlbezirk 1 Kürten-Delling
5 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 2 Kürten-Biesfeld
3 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 3 Kürten-Bechen
2 Presbyterinnen oder Presbyter

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der in der Regel ihrem Wohnort entspricht.
Die wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde haben nur in ihrem Wahlbezirk Stimmrecht.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

• Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
• zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
• am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme zu den Öffnungszeiten, im Gemeindebüro Delling, Delling 16, 51515 Kürten ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Weitere Infos erhalten Sie unter:
www.Presbyteriumswahl.de

Das Presbyterium der ev. Kirchengemeinde Delling